Kindertagespflege
Professionelle Betreuung in kleinen Gruppen
Was ist Kindertagespflege?
In einer Kindergroßtagespflege betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern.
Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus.
Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Unter Kindergroßtagespflege versteht man in der Regel die gemeinsame Betreuung von mehr als 5 Kindern durch zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen.
Vorteile der Kindertagespflege
- Kleingruppe, für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren ideal. Tagespflegeperson kann individuell auf die Bedürfnisse jedes Kindes eingehen

- kein Wechsel der Betreuungspersonen, diese Verlässlichkeit der gleichbleibenden Tagespflegeperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung

- hohe Flexibilität der Tagespflegeperson hilft Eltern bei der Organisation
ihres Alltags und der Kinderbetreuung

Frühkindliche Bildung und Pädagogik
Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung.
Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen.
Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden.
Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.
Sichere Räume und kindgerechte Ernährung
Das Jugendamt prüft, bevor es die Erlaubnis zur Betreuung erteilt, die Räumlichkeiten und achtet beim Hausbesuch auf die Sicherheitsvorkehrungen für die Kinder, z.B. Steckdosensicherungen.
Die Tagespflegeperson achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen.
Dazu gehört auch, dass das Essen ausgewogen und unter hygienischen Bedingungen zubereitet wird, nahrhaft ist und gut schmeckt. Allerdings kommt es auch oft vor, dass Eltern und Tagespflegeperson sich einigen und das Essen von den Eltern zubereitet und mitgegeben wird.
Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert und die Tagesmütter und Tagesväter haben eine entsprechende Haftpflichtversicherung.


Beitragshöhe – Bezahlung
In den meisten Fällen ist es so, dass Tagespflegepersonen eng mit dem zugehörigem Landkreis bzw. Jugendamt zusammenarbeiten.
Dazu wird der Betreuungsvertrag an das Jugendamt geschickt, diese berechnen anhand beiliegender Unterlagen einen Elternbeitrag, den die Eltern monatlich an das Jugendamt zahlen.
Die Tagespflegepersonen werden also nicht direkt von den Eltern bezahlt, sondern erhalten ein Entgelt für Ihre Leistung und die Erstattung der Sachkosten vom Jugendamt.
Dies hat für beide Seite gravierende Vorteile: wir Tagespflegepersonen müssen keine Rechnung schreiben und der errechnete Elternbeitrag fällt meistens immer günstiger aus, als wenn man die Tagespflegeperson privat bezahlt.